Kostenerstattung

Die Kunst des Heilens kommt von der Natur, nicht vom Arzt. Daher muss der Arzt von der Natur aus beginnen, einen offenen Geist haben.

Paracelsus

Kostenerstattung Private Krankenkassen

Private Krankenkassen

Die Behandlung in der Verus-Klinik erfordert die Einweisung eines Facharztes für Psychiatrie oder Psychosomatische Medizin sowie die Zusage der Kostenübernahme Ihre Privatversicherung vor Beginn der Therapie. Werden Sie vom Allgemeinarzt eingewiesen, benötigen Sie von Ihrem ambulanten Therapeuten einen ausführlichen Bericht.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung – unsere Kontaktdaten finden Sie hier

Kostenerstattung Beihilfsstellen

Beihilfestellen

Bei beihilfeberechtigten Patienten der Verus-Klinik gilt im Prinzip das Prozedere, das auch bei Privatpatienten zur Anwendung kommt, die Beihilfestelle wird von der Klinikverwaltung zusätzlich über die stationäre Aufnahme informiert.

Kostenerstattung Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen können sich im Rahmen einer Einzelfallentscheidung an den Kosten einer Behandlung in der Verus-Klinik beteiligen, diese muss im Vorfeld der Behandlung durch den Patienten beantragt werden. Unsere Patientenhotline unterstützt Sie gerne dabei, indem Sie Ihre Fragen beantwortet.

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Sabrina Klein
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