Kostenerstattung
Die Kunst des Heilens kommt von der Natur, nicht vom Arzt. Daher muss der Arzt von der Natur aus beginnen, einen offenen Geist haben.
Paracelsus
Aufnahme
Kostenerstattung Private Krankenkassen
Private Krankenkassen
Für Ihre Aufnahme in der Verus-Klinik benötigen Sie eine Notfalleinweisung Ihres Facharztes für Psychiatrie oder Psychosomatische Medizin. Werden Sie vom Allgemeinarzt eingewiesen, benötigen Sie von Ihrem ambulanten Therapeuten einen ausführlichen Bericht.
Für ausführliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung – unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Kostenerstattung Beihilfsstellen
Beihilfestellen
Bei beihilfeberechtigten Patienten gilt das Prozedere der privaten Krankenkassen. Die Beihilfestelle wird ebenfalls von der Klinikverwaltung über die stationäre Aufnahme informiert.
Erfolgt die Erstattung Ihrer Beihilfe nach dem pauschalisierten Entgeltsystem in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP), gilt für Sie ein fester Zuzahlungsbetrag. Dieser stellt die für Sie entstehenden Eigenkosten transparent dar, sodass Sie bereits vor der Aufnahme einen verlässlichen Überblick über Ihre finanzielle Belastung erhalten. Bitte sprechen Sie uns gerne an.
Kostenerstattung Gesetzliche Krankenkassen
Gesetzliche Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen können sich im Rahmen einer Einzelfallentscheidung an den Kosten einer Behandlung in der Verus-Klinik beteiligen, diese muss im Vorfeld der Behandlung durch den Patienten beantragt werden. Unsere Patientenhotline unterstützt Sie gerne dabei, indem Sie Ihre Fragen beantwortet.
Als Selbstzahler
Selbstzahler
Auch als Selbstzahler können Sie unsere private Fachklinik besuchen. Rufen Sie dazu einfach unsere Patientenhotline an. Wir besprechen dann am Telefon das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Machen Sie den ersten Schritt.
Kostenfreie telefonische Erstberatung
Mo.-So. 08:00 - 20:00 Uhr
Telefon-Hotline: +49 7674 9209 180 (Mo-So 08:00 - 20:00 Uhr)
Oder fordern Sie einen Rückruf an und lassen Sie sich von uns helfen.
Beihilfe berechtigt?
Zuzahlungsbetrag für Beihilfeberechtigte (mit PEPP-System): 35,00 € pro Tag